Landesregierung passt Corona-Verordnung erneut an
Ab Montag, 20. Dezember 2021, nimmt die Landesregierung in Baden-Württemberg erneut Anpassungen an der Corona-Verordnung vor. Diese betreffen Obergrenzen in der Alarmstufe II für Treffen auch bei Geimpften und Genesenen, Ansammlungs- und Verweilverbote an Silvester und das Verbot von Messen.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022.
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Weitere Informationen
Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufen landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 3 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
Alarmstufe II: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 6 oder ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.