Informationen zur Überbrückungshilfe III
Mit der Überbrückungshilfe III verlängert der Bund die Hilfsmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie und unterstützt damit direkt und indirekt vom Lockdown betroffene Unternehmen. Insbesondere Solo-Selbstständige, die bisher kaum einen finanziellen Ausgleich erhalten haben, können hiervon profitieren.
Der Antrag ist in Kürze auf der Seite des Bundesfinanzministeriums abrufbar:
Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie detaillierte Informationen darüber, ob
Und noch viele weitere Informationen.