Weitere Beteiligung des Landes an entfallenden Elternbeiträgen bei nicht geleisteten Betreuungsstunden in Kinderbetreuungseinrichtungen
Land und Kommunen wollen Eltern für die Zeit des Corona-Lockdowns in den Kitas die Gebühren zurückerstatten. Dafür stellt das Land Baden-Württemberg aus der Rücklage für Haushaltsrisiken 54 Mio. Euro zur Verfügung. Die Kostenbeteiligung des Landes umfasst auch eine zusätzliche Pauschale für die flexible Nachmittagsbetreuung und die verlässliche Grundschule im öffentlichen Bereich. Eltern, die ihre Kinder in die Notbetreuung geschickt haben, haben demnach keinen Anspruch auf eine Erstattung.
Wesentliche Eckpunkte: