Baden-Württembergs Kliniken dürfen nicht benachteiligt werden
„Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt seit Jahren, dass Reformen überfällig sind. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung dieses Thema jetzt entschlossen anpackt“, erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Albrecht Schütte. Angesichts stetig steigender Sozialabgaben brauche es Maßnahmen, um die Beitragssätze langfristig zu stabilisieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.
Zugleich macht Schütte deutlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf an einigen Stellen nachgebessert werden muss. „Eine nachhaltige Konsolidierung gelingt nur, wenn die Finanzierung auf eine solide Grundlage gestellt wird. Dazu gehört insbesondere, dass versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln und nicht Zulasten der Beitragszahler finanziert werden. „Beitragsstabilität darf nicht dadurch erreicht werden, dass Lasten einseitig auf Krankenhäuser, Leistungserbringer oder Beitragszahler verlagert werden. Insbesondere sachfremde beziehungsweise gesamtgesellschaftliche Leistungen gehören aus der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung heraus und müssen konsequent aus Steuermitteln getragen werden.“
Mit Blick auf Baden-Württemberg fordert Schütte deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Unser Land verfügt über eine leistungsfähige und vergleichsweise effiziente Krankenhauslandschaft. Viele Kliniken haben in den vergangenen Jahren bereits Strukturentscheidungen getroffen und erhebliche Anstrengungen unternommen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Deshalb erhält Baden-Württemberg heute aus den Beiträgen der GKV deutlich weniger Mittel als aus unserem Land einbezahlt wird. Wer seine Hausaufgaben gemacht hat, darf dafür nicht benachteiligt werden.“ Baden-Württemberg dürfe nicht schlechter gestellt werden, weil hier frühzeitig auf effiziente Strukturen gesetzt worden sei. „Es wäre das völlig falsche Signal, wenn wirtschaftliches Handeln am Ende zu finanziellen Nachteilen führt, während ineffiziente Strukturen andernorts belohnt werden.“
Die CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg hat sich in dieser Woche mit einem eigenen Positionspapier in die Debatte eingebracht und konkrete Verbesserungen am Gesetzentwurf eingefordert.
Auch die ambulante psychotherapeutische Versorgung müsse im Blick behalten werden. „Aus zahlreichen Gesprächen weiß ich, dass insbesondere im Bereich der Psychotherapie Handlungsbedarf besteht. Eine verlässliche Versorgung setzt angemessene Vergütungsstrukturen und eine solide Finanzierung der Weiterbildung voraus. Gerade in ländlichen Regionen dürfen keine neuen Versorgungslücken entstehen.“ Schütte betont abschließend: „Wir brauchen eine Reform, die die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig stabilisiert, ohne die Versorgung in Baden-Württemberg zu gefährden. Solides Wirtschaften muss sich auszahlen – nicht bestraft werden. Dafür werde ich mich im weiteren Verfahren einsetzen.“