Dr. Albrecht Schütte MdL

Bundesfinanzhof bestätigt baden-württembergisches Grundsteuermodell

Landesgrundsteuergesetz ist verfassungsgemäß, mehr Rechtssicherheit für Kommunen, Verwaltung und Eigentümer

Im Folgenden weißt der CDU-Landtagsagordnete Dr. Albrecht Schütte auf eine Pressemitteilung des baden-württembergischen Finanzministeriums hin:


Der Bundesfinanzhof hat am Mittwoch, 20. Mai 2026, das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz bestätigt. Das höchste deutsche Finanzgericht hält das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell für verfassungsgemäß und folgt damit der Bewertung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Nach Auffassung des Gerichts durfte Baden-Württemberg bei der Grundsteuer B ein einfaches Bodenwertmodell wählen. Maßgeblich für die Bewertung sind dabei die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Gebäude, Bebauung oder besondere Umstände des Einzelfalls müssen nicht zusätzlich in die Bewertung einfließen. Der Bundesfinanzhof verweist dabei auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und darauf, dass pauschale Regeln bei einem Massenverfahren wie der Grundsteuer zulässig sind.

Baden-Württemberg hatte sich im Zuge der Grundsteuerreform für ein eigenes, einfaches Bodenwertmodell entschieden. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer im Jahr 2018 wegen veralteter Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte.


Soweit die Pressmitteilung des Landesfinanzministeriums. Dazu weißt der örtliche Abgeordnete Schütte ergänzend auf Anpassungen am Baden-Württembergischen Modell hin:

„Es ist gut, dass wir inzwischen die Grundsteuer in sozialen Härtefällen auf Gemeindeebene reduzieren können“, und ergänzt, dass die CDU gemäß Koalitionsvertrag weiter darauf drängt, den Kommunen eine weitergehende Reduktion von Wohnen als die aktuell geltenden 30 Prozent zu ermöglichen.