Dr. Albrecht Schütte MdL

„Spitze auf dem Land“ – Bewerbung zur 26. Förderrunde läuft

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte ruft kleine und mittlere Unternehmen in seinem Wahlkreis auf, sich für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ zu bewerben: „Der Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach beheimatet viele Hidden Campions. Um diese innovativen Unternehmen im ländlichen Raum weiter zu unterstützen, gibt es dieses Förderprogramm.“

Druckmaschine Heidelberg Speedmaster (Foto: Team Schütte)Druckmaschine Heidelberg Speedmaster (Foto: Team Schütte)

Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte ruft kleine und mittlere Unternehmen in seinem Wahlkreis auf, sich für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ zu bewerben: „Der Wahlkreis Sinsheim-Neckargemünd-Eberbach beheimatet viele Hidden Campions. Um diese innovativen Unternehmen im ländlichen Raum weiter zu unterstützen, gibt es dieses Förderprogramm.“ Er führt weiter aus: „Innovationen, Ideenreichtum, Weiterentwicklung und Umsetzung – all dies trägt zur Wirtschaftsentwicklung bei und schafft Perspektiven vor Ort. Mit den unterschiedlichen Schwerpunkten der Förderlinie werden auch Projekte gefördert, die eine besondere Bedeutung für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung haben.“

Bewerbungen können bis zum 28. Februar 2026 in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die mit ihren Investitionsvorhaben einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Wirtschaft leisten. Ziel ist es, neue und innovative Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln und die Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.

 

Hintergrundinformationen:

Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen. Die Fördermittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses (Expertengremium). Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ sowie unter EFRE 2021-2027 (efre-bw.de) zur Verfügung.