Dr. Albrecht Schütte MdL

Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis erhalten 328,6 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes

Inzwischen ist der Haushalt des Bundes verabschiedet und die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Verwendung des Sondervermögens für Länder und Kommunen in Höhe von 100 Mrd. Euro unterzeichnet. Baden-Württemberg inkl. seiner Städte und Gemeinden erhalten gemäß dem sogenannten Königsteiner Schlüssel davon 13,1498 Mrd. Euro. Zwei Drittel davon leitet das Land unmittelbar an die Kommunen weiter; so viel wie in keinem anderen Bundesland. Macht für alle Gemeinden und Kreise 8,76 Mrd. €.

Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis erhalten 328,6 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes (Grafik: Busse)Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis erhalten 328,6 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes (Grafik: Busse)

„Für die Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis stehen 328,6 Mio. Euro zur Verfügung, für den Kreis selbst 106,5 Mio. €.“, geben dazu aktuell die CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte, Christiane Staab, Andreas Sturm gemeinsam mit Dr. Bastian Schneider bekannt.

Angesetzt ist für die Verwendung dieser Mittel ein Zeitraum von 12 Jahren. Es ist aber nicht festgelegt, dass eine Gemeinde oder der Kreis die Mittel nicht schneller abrufen kann. Dazu kommen bekanntlich zusätzliche landeseigenen Mittel in Höhe von 772 Mio. €, die in 2026 direkt an die Kommunen fließen.

In den Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium und den Länderfinanzministern hat sich Baden-Württemberg für eine Vereinfachung der Vorgaben seitens des Bundes eingesetzt. Dies ist nur zu Teilen gelungen. Es bleiben einige bürokratische Vorgaben, die vor allem das Land treffen - etwa Prüfung von mindestens 5% aller Maßnahmen. Allerdings treffen einige Auflagen auch die Kommunen. So kann der Abruf der Mittel nur gegen Rechnung erfolgen bzw. „wenn die Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen innerhalb von drei Monaten benötigt werden.“

Positiv allerdings ist, dass alle investiven Maßnahmen abgerechnet werden können, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Dabei ist nicht die Jahressumme sondern nur das Gesamtbudget je Gemeinde festgelegt. Eine Zusätzlichkeit der Maßnahmen ist nicht notwendig, es muss sich lediglich um Investitionen handeln.

Zudem dürfen die Mittel mit anderen (Landes-)Förderungen kombiniert werden, so dass eine kommunale Maßnahme zu 100% gefördert werden kann.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Albrecht Schütte freut sich gemeinsam mit seinen Kollegen Andreas Sturm MdL, Christiane Staab MdL und Dr. Bastian Schneider über die Gesamtsumme, mit denen Bund und Land aktuell die Kommunen unterstützen. „In schwierigen Zeiten unterstützt Baden-Württemberg, wie kaum ein anderes Land seine Kreise, Städte und Gemeinden.“, so die vier Christdemokraten, um fortzufahren: „Klar ist allerdings auch, dass diese Mittel lediglich Zeit verschaffen. Eine Reduktion von unnötigen bürokratischen Vorgaben und überzogenen Standards bleibt notwendig, wenn wir unsere staatlichen Ebenen handlungsfähig erhalten wollen.“

Aktuell wird mit Blick auf den Nachtrag noch über die Verwendung der Investitionsmittel auf Landesseite gesprochen. Hierzu nehmen Schütte und seine Kollegen Stellung: „Auch wenn es nicht vorgegeben ist, werden wir diese Mittel für zusätzliche Investitionen verwenden. Seit 2016 haben wir die Mittel für den Hochbau fast verdoppelt. Für die Sanierung bzw. Ersatzneubauten etwa unserer Universitäten, Universitätsklinika, Polizei- und Finanzgebäude sowie auch unserer Straßen und Brücken legen wir nun die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes obendrauf.“