Dr. Albrecht Schütte MdL

Schecküberreichung für die Stadtkirche Schönau

Stadtkirche Schönau erhält 160.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen stellt in der zweiten Tranche der Denkmalförderung des Landes knapp 5,9 Millionen Euro bereit, um 50 Kulturdenkmale im Land zu erhalten und zu sanieren.

Am 16. Oktober 2025 überreichte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL (CDU), im Stuttgarter Landtag persönlich symbolische Schecks an fünf Denkmaleigentümer in Baden-Württemberg. Unter den Empfängern waren auch die Vertreter der Evangelischen Stadtkirche Schönau, die einen Scheck über 159.680 Euro für die Instandsetzung der Sandsteinfassade sowie die Sanierung des Dachs und der Fenster erhielten.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU), der an der Scheckübergabe für die Kirche in seinem Wahlkreis teilnahm, betonte: „Die Evangelische Stadtkirche ist ein prägendes Wahrzeichen von Schönau und ein zentraler Ort des Zusammenhalts in der Gemeinde. Aufgrund ihrer Geschichte ist sie ein ganz besonderes Baudenkmal, da sie zum ehemaligen Zisterzienserkloster gehört und unter anderem das Herrenrefektorium umfasst. Mit der Denkmalförderung unterstützt das Land nicht nur die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten, sondern trägt auch dazu bei, unser kulturelles Erbe zu bewahren. Denn Denkmale machen Geschichte vor Ort erlebbar, prägen unsere Kulturlandschaft und stiften Identität – ihr Erhalt ist daher ein wichtiger Auftrag.“

Denkmalförderung in Baden-Württemberg:

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Private Antragsteller können für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm überwiegend aus Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.